Mitglied des Deutschen Bundestages

Mitglied des Deutschen Bundestages (MdB, Bundestagsabgeordneter) ist die amtliche Bezeichnung für einen Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Die Abkürzung MdB wird als sogenannter Namenszusatz mit oder ohne Komma hinter den Nachnamen gestellt.[1] Nach der Bundestagswahl 2021 gab es 736 Abgeordnete. Durch die geringere Wahlbeteiligung bei der Teilwiederholungswahl 2024 in Berlin und den Rücktritt von Andreas Scheuer schrumpfte diese Zahl auf nur noch 734 Abgeordnete. Die Differenz zur nominellen Größe von 598 Abgeordneten ergibt sich durch Überhangmandate und Ausgleichsmandate.

  1. Ratgeber für Anschriften und Anreden. (PDF) Bundesministerium des Innern, 20. September 2016, S. 20, archiviert vom Original am 20. September 2016; abgerufen am 28. Juli 2020.

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